Amtsgericht Holzminden
Beschl. v. 20.08.1993, Az.: 12 F 284/93
Trennungsunterhalt; Kriegsgefangenschaft; Verwirkung des Unterhaltsanspruchs
Bibliographie
- Gericht
- AG Holzminden
- Datum
- 20.08.1993
- Aktenzeichen
- 12 F 284/93
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1993, 10858
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGHOLZM:1993:0820.12F284.93.0A
Rechtsgrundlagen
- § 1361 BGB
- § 1579 Nr. 7 BGB
- § 242 BGB
Fundstelle
- FamRZ 1994, 1033-1034 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Kann die in den neuen Bundesländern lebende Ehefrau nicht im Einzelnen darlegen, warum ihr die Ermittlung des Aufenthaltes des getrennt lebenden Ehemannes, der nach der Heirat im Jahr 1942 und anschließender Teilnahme am Krieg und Gefangenschaft nicht zurückgekehrt ist, nicht früher möglich war, hat sie unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung keinen Trennungsgeldanspruch, wenn sie diesen nach mehr als 40 Jahren gegenüber dem in den alten Bundesländern lebenden Ehemann geltend machen will.