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  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 PflegeDRdErl - 4. Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Durchführung der Pflegeversicherung; zuständige Behörden
Redaktionelle Abkürzung
PflegeDRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20120

Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2005 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.

An das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie