Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 11.06.1981, Az.: 1 C 9/76

Abwägung; Abwägungsergebnis; Offensichtlicher Mangel; Planung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
11.06.1981
Aktenzeichen
1 C 9/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11897
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1981:0611.1C9.76.0A

Fundstelle

  • SchlHAnz 1982, 46

Amtlicher Leitsatz

Eine Beeinflussung des Abwägungsergebnisses durch einen offensichtlicher Mangel liegt vor, wenn für die Planaufstellung eine Bindung an einen vorangegangenen, nicht in Zusammenhang mit der Planung stehenden Vertrag maßgeblich ist. Besteht die Möglichkeit, daß die Entscheidung ohne diesen Mangel anders ausgefallen wäre, so hat der Mangel das Ergebnis beeinflußt.