Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 11.06.1981, Az.: 1 C 9/76
Abwägung; Abwägungsergebnis; Offensichtlicher Mangel; Planung
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 11.06.1981
- Aktenzeichen
- 1 C 9/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 11897
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1981:0611.1C9.76.0A
Rechtsgrundlage
- § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB
Fundstelle
- SchlHAnz 1982, 46
Amtlicher Leitsatz
Eine Beeinflussung des Abwägungsergebnisses durch einen offensichtlicher Mangel liegt vor, wenn für die Planaufstellung eine Bindung an einen vorangegangenen, nicht in Zusammenhang mit der Planung stehenden Vertrag maßgeblich ist. Besteht die Möglichkeit, daß die Entscheidung ohne diesen Mangel anders ausgefallen wäre, so hat der Mangel das Ergebnis beeinflußt.