Art. 1 DBAirbusG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über die Planfeststellungsverfahren zum Zwecke der Erweiterung des Daimler-Benz Aerospace-Airbus-Werkes in Hamburg-Finkenwerder
- Redaktionelle Abkürzung
- DBAirbusG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 10100150000000
(1) Dem am 11. Oktober 1998 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über die Planfeststellungsverfahren zum Zwecke der Erweiterung des Daimler-Benz Aerospace-Airbus-Werkes in Hamburg-Finkenwerder wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. (1)