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  • ab 01.03.2006 (aktuelle Fassung)

Art. 2 FöFoStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds
Redaktionelle Abkürzung
FöFoStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.