FöFoStVG,NI - Förderfonds-Staatsvertragsgesetz

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds
Redaktionelle Abkürzung
FöFoStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Vom 23. Februar 2006 (Nds. GVBl. S. 66 - VORIS 23100 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 FöFoStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds
Redaktionelle Abkürzung
FöFoStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

(1) Dem am 1. Dezember 2005 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) 1Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. 2Das Gleiche gilt für den Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 außer Kraft tritt.

Art. 2 FöFoStVG

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Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds
Redaktionelle Abkürzung
FöFoStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Anlage 1 FöFoStVG - Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds
Redaktionelle Abkürzung
FöFoStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100