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  • ab 27.07.2012 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 3. ZLS-ÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Redaktionelle Abkürzung
3. ZLS-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
81640

(2) Das Abkommen wird in der Anlage veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 Satz 1 in Kraft tritt, sowie der Tag, an dem die in § 2 Satz 2 des Abkommens genannten Regelungen in Kraft treten, sind im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.