Abschnitt 1 3. ZLS-ÄndAbkG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
- Redaktionelle Abkürzung
- 3. ZLS-ÄndAbkG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 81640
(1) Dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts vom 15. Dezember 2011 wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen wird in der Anlage veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 Satz 1 in Kraft tritt, sowie der Tag, an dem die in § 2 Satz 2 des Abkommens genannten Regelungen in Kraft treten, sind im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.