3. ZLS-ÄndAbkG,NI - Drittes ZLS-Änderungsabkommensgesetz

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Redaktionelle Abkürzung
3. ZLS-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
81640

Vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. S. 258 - VORIS 81640 -) (1)

Artikel 1 des Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts und zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. S. 258)

Abschnitt 1 3. ZLS-ÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Redaktionelle Abkürzung
3. ZLS-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
81640

(2) Das Abkommen wird in der Anlage veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 Satz 1 in Kraft tritt, sowie der Tag, an dem die in § 2 Satz 2 des Abkommens genannten Regelungen in Kraft treten, sind im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Anlage 1 3. ZLS-ÄndAbkG - Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Redaktionelle Abkürzung
3. ZLS-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
81640