Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 23.08.1988, Az.: L 3 Kg 19/88

Kindergeld; Gemeinschaft; Eheähnlich; Lebensgefährtin; Pflegekindschaftsverhältnis; Pflegekind; Haushalt

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
23.08.1988
Aktenzeichen
L 3 Kg 19/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11790
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1988:0823.L3KG19.88.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Braunschweig 25.02.1988 - S 4 Kg 12/87

Fundstellen

  • Breith 1989, 65
  • FamRZ 1989, 105
  • Quelle 1989, 235

Amtlicher Leitsatz

1. Der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft kann Kindergeld für das Kind seiner Lebensgefährtin beanspruchen. Dies gilt auch umgekehrt.

2. Ein Pflegekindschaftsverhältnis setzt voraus, daß zwischen dem Anspruchsteller und dem Kind ein Vater-Kind-Verhältnis besteht. Dies kann sich neben dem Mutter-KindVerhältnis entwickelt haben. Dies gilt auch umgekehrt.

3. Die Gestaltung des Haushalts alleinig oder gemeinsam - ist als äußerer Anknüpfungspunkt für die Kindergeld-Berechtigung nicht entscheidend.