Landgericht Lüneburg
Beschl. v. 17.05.2005, Az.: 25 Ns 47/03

Einstellung eines Strafverfahrens

Bibliographie

Gericht
LG Lüneburg
Datum
17.05.2005
Aktenzeichen
25 Ns 47/03
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2005, 29972
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LGLUENE:2005:0517.25NS47.03.0A

Verfahrensgegenstand

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

Amtlicher Leitsatz

  1. 1.

    Das Verfahren wird gemäß § 153 a Absatz 2 StPO vorläufig eingestellt.

  2. 2.

    Dem Angeklagten wird aufgegeben, einen Geldbetrag von 8.000,00 EUR zu zahlen an: die Landeskasse auf das Konto Ländgericht Lüneburg Konto Nr. xxx, Nord/LB - BLZ xxx und zwar unter Angabe des Aktenzeichens 25 Ns 47/03 bis zum 15.10.2005 in monatlichen Teilbeträgen von mindestens 1.030,00 EUR jeweils bis zum 15. eines jeden Monats beginnend am 15. April 2005.

Die 5. Strafkammer des Landgerichts Lüneburg hat
durch
den Richter am Landgericht WP als Vorsitzenden
am 17. Mai 2005
beschlossen:

Tenor:

Das Strafverfahren wird endgültig eingestellt, nachdem die Auflage erfüllt ist.

Die Landeskasse trägt die Kosten des Verfahrens (§ 467 Abs. i StPO).

Der Angeklagte und die Nebenklägerin tragen ihre notwendigen Auslagen jeweils selbst (§§ 467 Abs. 5, 472 I, II StPO).