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  • ab 18.02.2015 (aktuelle Fassung)

Dienstanweisung Betriebsüberwachung im Land Niedersachsen (DABÜ)

Bibliographie

Titel
Dienstanweisung Betriebsüberwachung im Land Niedersachsen (DABÜ)
Amtliche Abkürzung
DABÜ
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21077

RdErl. d. MF v. 18. 2. 2015 - 22.2-(B)26072-00/01.1 -

Vom 18. Februar 2015 (Nds. MBl. S. 718)

- VORIS 21077 -

Bezug:

  1. a)

    Gem. RdErl. d. MW, d. StK., d. übr. Min. u. d. Präs. LRH v. 2. 8. 1989 (Nds. MBl. S. 822)
    - VORIS 21077 00 00 40 036 -

  2. b)

    RdErl. v. 24. 6. 2013 (Nds. MBl. S. 526)
    - VORIS 21077 -

  3. c)

    RdErl. v. 21. 1. 2015 (Nds. MBl. S. 426)
    - VORIS 21077 -

In der Anlage wird die Neufassung der Dienstanweisung Betriebsüberwachung (DABÜ) bekannt gegeben, die ab sofort für die Gebäude des Landes und des Bundes anzuwenden ist.

Die Errichtung und der Betrieb technischer Anlagen in öffentlichen Gebäuden sind mit erheblichen Investitionskosten und laufenden Betriebskosten verbunden. Die Gewährleistung eines langjährigen, wirtschaftlichen und umweltgerechten Betriebes dieser Anlagen setzt eine fachgerechte Bedienung und Überwachung sowie Wartung und Instandhaltung voraus.

Entsprechende Regelungen zur Betriebsführung und Betriebsüberwachung von technischen Anlagen enthält die RBBau/RLBau (siehe Bezugserlass zu c) im Abschnitt K 15. Die sich daraus ergebenden Aufgaben, Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit mit den Dienststellen des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen werden in der DABÜ konkretisiert.

Durch die Überarbeitung und Neufassung der DABÜ entstehen keine zusätzlichen, über die RBBau/RLBau hinausgehenden Verpflichtungen bei den hausverwaltenden Dienststellen.

Die Neufassung der DABÜ ist auch als Download auf der Internetseite des MF (www.mf.niedersachsen.de) unter dem Pfad "Themen > Staatliches Baumanagement > RBBau/RLBau" veröffentlicht.

Dieser RdErl. tritt am 18. 2. 2015 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass zu a aufgehoben.

An die
Dienststellen des Staatlichen Baumanagements
die übrigen Dienststellen der Landesverwaltung