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  • ab 01.08.2009 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 NBGBefÜRdErl

Bibliographie

Titel
Übertragung von Befugnissen der obersten Dienstbehörden nach dem Niedersächsischen Beamtengesetz auf andere Behörden
Redaktionelle Abkürzung
NBGBefÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

2.
Dieser Gem. RdErl. tritt am 1.8.2009 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31.7.2009 außer Kraft.