Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 18.03.1988, Az.: 6 U 118/87

Aufhebungsvertrag; Versorgungszusage

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
18.03.1988
Aktenzeichen
6 U 118/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 14172
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1988:0318.6U118.87.0A

Verfahrensgang

vorgehend
LG Osnabrück 13.04.1987 - 4 O 2152/86

Amtlicher Leitsatz

1. Der in einem Aufhebungsvertrag erklärte unwiderrufliche Verzicht auf alle Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung ist unwirksam.

2. Die Versorgungszusage kann wegen der im Betriebsrentengesetz verankerten weitgehenden Schutzrechte nur bei ungewöhnlich schwerwiegenden Verstößen gegen die vertragliche Treuepflicht widerrufen werden. Dieser Grundsatz gilt für Arbeitnehmer und für den Personenkreis, der nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG gleichgestellt ist, d. h. auch für Vorstandsmitglieder juristischer Personen.