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§ 5 Nds. AG TierNebG - Übergangsvorschrift

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Nds. AG TierNebG)
Amtliche Abkürzung
Nds. AG TierNebG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78520010000000

Auf den Ausgleich und die Erstattung von Verlusten in Bezug auf den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum Ablauf des 31. Mai 2020 sind die betreffenden Vorschriften dieses Gesetzes in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung anzuwenden.