§ 5 Nds. AG TierNebG - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Nds. AG TierNebG)
- Amtliche Abkürzung
- Nds. AG TierNebG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78520010000000
Dieses Gesetz tritt am 7. September 1976 in Kraft. (1)Abweichend von Satz 1 treten die Vorschriften über die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen bereits am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.
Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 12. Juli 1976 (Nds. GVBl. S. 186; 1977 S. 467). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.