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§ 5 Nds. AG TierNebG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Nds. AG TierNebG)
Amtliche Abkürzung
Nds. AG TierNebG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78520010000000

Dieses Gesetz tritt am 7. September 1976 in Kraft. (1)Abweichend von Satz 1 treten die Vorschriften über die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen bereits am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

(1) Amtl. Anm.:

Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 12. Juli 1976 (Nds. GVBl. S. 186; 1977 S. 467). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.