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§ 7 ZustVO-NGefAG

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO-NGefAG)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-NGefAG
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011100600000

§ 55 NGefAG, sowie entsprechende spezialgesetzliche Vorschriften über die Zuständigkeit zum Erlass von Verordnungen bleiben unberührt.