§ 2 StAErmPV
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft
- Redaktionelle Abkürzung
- StAErmPV,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31000
Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind auch die in einem anderen Land als solche bezeichneten Beschäftigten, soweit sie berechtigt sind, im Land Niedersachsen Aufgaben der Strafverfolgung wahrzunehmen.