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  • ab 01.07.2024 (aktuelle Fassung)

Anhang NPTLAbrRdErl

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen
Redaktionelle Abkürzung
NPTLAbrRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

Die BÄK, die BPtK, der PKV-Verband und die Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein) stellen zur Konkretisierung der Abrechnungsempfehlungen der Nummern 11, 14 und 16 fest:

Die nachstehenden wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und Psychotherapiemethoden können wie folgt Anwendung finden:

  1. 1.

    tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung;

  2. 2.

    analytische Psychotherapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung;

  3. 3.

    Verhaltenstherapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung;

  4. 4.

    Systemische Therapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung;

  5. 5.

    neuropsychologische Therapie bei Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen bei den Indikationen:

    • organisches amnestisches Syndrom, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt (F04 nach ICD-10),

    • organische emotional labile (asthenische) Störung (F06.6 nach ICD-10),

    • leichte kognitive Störung (F06.7 nach ICD-10),

    • sonstige näher bezeichnete organische psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit (F06.8 nach ICD-10),

    • nicht näher bezeichnete organische psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit (F06.9 nach ICD-10),

    • Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns (F07 nach ICD-10);

  6. 6.

    EMDR bei Erwachsenen bei der Indikation "Posttraumatische Belastungsstörung" (F43.1 nach ICD-10).

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch RdErl. vom 9. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 306)