Anhang NPTLAbrRdErl
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen
- Redaktionelle Abkürzung
- NPTLAbrRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20444
Die BÄK, die BPtK, der PKV-Verband und die Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein) stellen zur Konkretisierung der Abrechnungsempfehlungen der Nummern 11, 14 und 16 fest:
Die nachstehenden wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und Psychotherapiemethoden können wie folgt Anwendung finden:
- 1.
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung;
- 2.
analytische Psychotherapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung;
- 3.
Verhaltenstherapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung;
- 4.
Systemische Therapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen im gesamten Spektrum der Indikationen für eine psychotherapeutische Behandlung;
- 5.
neuropsychologische Therapie bei Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen bei den Indikationen:
organisches amnestisches Syndrom, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt (F04 nach ICD-10),
organische emotional labile (asthenische) Störung (F06.6 nach ICD-10),
leichte kognitive Störung (F06.7 nach ICD-10),
sonstige näher bezeichnete organische psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit (F06.8 nach ICD-10),
nicht näher bezeichnete organische psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit (F06.9 nach ICD-10),
Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns (F07 nach ICD-10);
- 6.
EMDR bei Erwachsenen bei der Indikation "Posttraumatische Belastungsstörung" (F43.1 nach ICD-10).
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch RdErl. vom 9. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 306)