Abschnitt 1 BVFG§9DRdErl
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG); Gewährung der pauschalen Eingliederungshilfe nach § 9 Abs. 3 BVFG
- Redaktionelle Abkürzung
- BVFG§9DRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 27200
Dem Grenzdurchgangslager Friedland werden folgende Zuständigkeiten übertragen:
- a)die Gewährung der pauschalen Eingliederungshilfe nach § 9 Abs. 3 BVFG an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler mit ständigem Aufenthalt in Niedersachsen, denen das Bundesverwaltungsamt die Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG erteilt hat,
- b)die Verteilung der Bundesmittel an die Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte und selbständigen Gemeinden, soweit diese nach § 7 Satz 1 Nr. 1 AllgZustVO-Kom vom 14. 12. 2004 (Nds. GVBl. S. 589) für die Gewährung der pauschalen Eingliederungshilfe zuständig bleiben.