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Anlage 3 VerKultRdErl - Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung

Bibliographie

Titel
Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz
Redaktionelle Abkürzung
VerKultRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410018250002

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.11.1998)

1. Eckdaten

Berufliche Schulen können auf freiwilliger Basis - unabhängig von einer Benotung im Zeugnis - eine Prüfung anbieten, in der sich Schülerinnen und Schüler ihre Fremdsprachenkenntnisse zertifizieren lassen können.

2. Prüfungsniveaus und Berufsbezug

Die Prüfung wird jeweils in einer der drei Niveaustufen I, II oder III durchgeführt. Sie orientieren sich an den Stufen "Waystage" (Niveau I), "Threshold" (Niveau II) und "Vantage" (Niveau III), die vom Europarat im "Common European Framework of Reference for Language Learning and Teaching" aufgeführt werden. Kurzbeschreibungen der Niveaustufen sind in der Anlage 1 zusammengefasst.

Je Niveau soll die Prüfung differenziert nach den Erfordernissen der verschiedenen Berufsbereiche, wie zum Beispiel

  • kaufmännisch-verwaltende Berufe
  • gewerblich-technische Berufe
  • gastgewerbliche Berufe
  • sozialpflegerische, sozial pädagogische Berufe

durchgeführt werden. Innerhalb der Berufsbereiche können weitere Konkretisierungen bis zur Ebene eines einzelnen Berufs vorgenommen werden, soweit dies organisierbar ist; das Zertifikat kann dann um eine entsprechende Information ergänzt werden.

3. Prüfungsteile

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Es werden die folgenden Kompetenzbereiche zugrunde gelegt:

  • Rezeption (Fähigkeit, gesprochene und geschriebene fremdsprachliche Mitteilungen zu verstehen)
  • Produktion (Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich in der Fremdsprache zu äußern)
  • Interaktion (Fähigkeit, Gespräche zu führen und zu korrespondieren)
  • Mediation (Fähigkeit, durch Übersetzung oder Umschreibung mündlich oder schriftlich zwischen Kommunikationspartnern zu vermitteln).

4. Prüfungsdurchführung und -bewertung

Die Länder treffen geeignete Maßnahmen (z.B. Vergleichsarbeiten oder überregionale Prüfungen), um eine Gewährleistung der Prüfungsstandards sicherzustellen.

Die Prüfungen werden an beruflichen Schulen durchgeführt und unter Beachtung der Anforderungen der jeweiligen Niveaustufe auf der Basis des folgenden Punkte-Schlüssels bewertet:

  • schriftliche Prüfung maximal 100 Punkte
  • mündliche Prüfung maximal 30 Punkte.

Im Rahmen der schriftlichen Prüfung sollen die Aufgabenanteile für die drei Kompetenzbereiche wie folgt gewichtet werden:

  • Rezeption ca. 50 %
  • Produktion ca. 20 %
  • Mediation ca. 30 %.

Die in den Teilen der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung jeweils erreichbare Punktzahl ist im Zertifikat anzugeben.

Die schriftliche und die mündliche Prüfung sind bestanden, wenn jeweils mindestens die Hälfte der ausgewiesenen Punktzahl erreicht wird.

Die Prüfung ist bestanden, wenn der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil bestanden sind; ein Ausgleich ist nicht möglich.

Für Prüfungen in den einzelnen Niveaustufen gelten die folgenden Zeiten:

  • I schriftlich 60, mündlich 10 Minuten pro Prüfling
  • II schriftlich 90, mündlich 15 Minuten pro Prüfling
  • III schriftlich 120, mündlich 20 Minuten pro Prüfling.

Für die mündliche Prüfung, die auch als Gruppenprüfung möglich ist, kann eine angemessene Zeit zur Vorbereitung gegeben werden.

5. Zertifikat

Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zertifikat nach beiliegendem Muster (Anlage 2). Im Zertifikat wird das Ergebnis des schriftlichen und des mündlichen Prüfungsteils dokumentiert. Es kann außerdem die jeweiligen Aufgabenarten und deren Zuordnung zu Kompetenzbereichen enthalten.

Die Beschreibung der Niveaustufen und Kompetenzbereiche ist Bestandteil des Zertifikats.

Anlage 1

Kompetenzbereiche der Niveaustufen

Stufe I (Waystage)

RezeptionDer Prüfling kann
einfach strukturierte berufstypische Texte sowie klar, dialektfrei und langsam gesprochene Mitteilungen nach ggf. wiederholtem Lesen bzw. Hören und unter Einsatz von Hilfsmitteln (wie zum Beispiel Wörterbüchern und visuellen Darstellungen) auf Einzelinformationen hin auswerten.
ProduktionDer Prüfling kann
Eintragungen in Formulare des beruflichen Alltags vornehmen und kurze Sätze bilden. Längere Darstellungen gelingen, wenn als Hilfsmittel Wörterbücher und/oder ein Repertoire an Textbausteinen zur Verfügung stehen. Der Prüfling verfügt über die nötigen sprachlichen Mittel, um die im Berufsleben geläufigsten Sachinformationen (wenn auch mit sprachlichen Mängeln) zu übermitteln.
InteraktionDer Prüfling kann
berufsrelevante Gesprächssituationen unter Einbeziehung des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen. Er ist dabei fähig, wesentliche landestypische Unterschiede in der Berufs- und Arbeitswelt zu berücksichtigen. Er kann auf schriftliche Standardmitteilungen reagieren. Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch können noch von der Muttersprache geprägt sein.
MediationDer Prüfling kann
einen einfachen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen einfachen in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben.

Stufe II (Threshold)

RezeptionDer Prüfling kann
berufstypische Texte sowie klar und in natürlichem Tempo gesprochene Mitteilungen nach ggf. wiederholtem Lesen bzw. Hören und unter Einsatz von Hilfsmitteln (wie zum Beispiel Wörterbüchern und visuellen Darstellungen) auf Einzelinformationen hin auswerten.
ProduktionDer Prüfling kann
berufstypische Standardschriftstücke und mündliche Mitteilungen unter Verwendung von Hilfsmitteln weitgehend korrekt in der Fremdsprache verfassen bzw. formulieren. Berufsbezogene Sachinformationen werden dabei trotz erkennbar eingeschränktem Wortschatz und struktureller Mängel verständlich in der Fremdsprache wiedergegeben.
InteraktionDer Prüfling kann
berufsrelevante Gesprächssituationen unter Einbeziehung des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen. Er ist dabei fähig, wesentliche landestypische Unterschiede in der Berufs- und Arbeitswelt zu berücksichtigen. Er kann auf schriftliche Standardmitteilungen reagieren. Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch können noch von der Muttersprache geprägt sein.
MediationDer Prüfling kann
einen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben. Er kann leichte Formen des Dolmetschens und Übersetzens anwenden. Es kommt dabei nicht auf sprachliche und stilistische, sondern nur auf die inhaltliche Übereinstimmung an.

Stufe III (Vantage)

RezeptionDer Prüfling kann
sprachlich anspruchsvollere berufstypische Texte sowie unter Umständen auch dialektgefärbte Mitteilungen ggf. unter Einsatz von Hilfsmitteln (wie zum Beispiel Wörterbüchern und visuellen Darstellungen) auswerten.
ProduktionDer Prüfling kann
berufstypische Schriftstücke und komplexe mündliche Mitteilungen auch ohne Zuhilfenahme von Textbausteinen insgesamt stil- und formgerecht strukturiert und orthografisch korrekt verfassen bzw. formulieren.
InteraktionDer Prüfling kann
berufsrelevante Gesprächssituationen sicher in der Fremdsprache bewältigen und dabei auch die Gesprächsinitiative ergreifen. Er ist dabei fähig, landestypische Unterschiede in der jeweiligen Berufs- und Arbeitswelt angemessen zu berücksichtigen. Er kann auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situationsadäquat reagieren und verfügt über ein angemessenes Ausdrucksvermögen. In Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch ist die Muttersprache noch erkennbar.
MediationDer Prüfling kann
einen komplexeren fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen komplexeren in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben. Er kann leichte Formen des Dolmetschens und Übersetzens anwenden.

Anlage 2

Name der jeweiligen Schule:....................................................
Zertifikat
der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
zu
Fremdsprachen in der beruflichen Bildung
(KMK-Fremdsprachen-Zertifikat)
................................. (Fremdsprache) für .................................
(Zertifikat auf der Grundlage der Initiative des Europarates "Common European Framework of Reference for Language Learning and Teaching", Strasbourg 1996)
Frau/Herr..................................................................................
geb. am ......................................................................................
hat am .......................................................................................
erfolgreich die Prüfung für dieses Zertifikat, Niveaustufe ........... abgelegt und dabei folgende Ergebnisse erzielt:
Schriftliche Prüfungerreichbare Punkteerreichte Punkte
1.Texten und gesprochenen Mitteilungen Informationen entnehmen (Rezeption)..............................
2.Schriftstücke erstellen (schriftliche Produktion)..............................
3.Texte wiedergeben (Mediation)..............................
insgesamt100...............
Mündliche Prüfung
Gespräche führen (mündliche Interaktion)30...............
........................................................................
(Unterschrift/Dienstsiegel)
Das Zertifikat entspricht den Anforderungen der Rahmenvereinbarung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 20.11.1998 über die Zertifizierung von Fremdsprachen in der beruflichen Bildung.

Kompetenzbereiche der Niveaustufen(1)(2)

KompetenzbereichStufe IStufe IIStufe III
RezeptionDer Prüfling kannDer Prüfling kannDer Prüfling kann
einfach strukturierte berufstypische Texte sowie klar, dialektfrei und langsam gesprochene Mitteilungen nach ggf. wiederholtem Lesen bzw. Hören und unter Einsatz von Hilfsmitteln (wie z. B. Wörterbüchern und visuellen Darstellungen) auf Einzelinformationen hin auswerten.berufstypische Texte sowie klar und in natürlichem Tempo gesprochene Mitteilungen nach ggf. wiederholtem Lesen bzw. Hören und unter Einsalz von Hilfsmitteln (wie z. B. Wörterbüchern und visuellen Darstellungen) auf Einzelinformationen hin auswerten.sprachlich anspruchsvollere berufstypische Texte sowie unter Umständen auch dialektgefärbte Mitteilungen ggf. unter Einsatz von Hilfsmitteln (wie z. B. Wörterbüchern und visuellen Darstellungen) auswerten.
ProduktionDer Prüfling kannDer Prüfling kannDer Prüfling kann
Eintragungen in Formulare des beruflichen Alltags vornehmen und kurze Sätze bilden. Längere Darstellungen gelingen, wenn als Hilfsmittel Wörterbücher und/oder ein Repertoire an Textbausteinen zur Verfügung stehen. Der Prüfling verfügt über die nötigen sprachlichen Mittel, um die im Berufsleben geläufigsten Sachinformationen (wenn auch mit sprachlichen Mängeln) zu übermitteln.berufstypische Standardschriftstücke und mündliche Mitteilungen unter Verwendung von Hilfsmitteln weitgehend korrekt in der Fremdsprache verfassen bzw. formulieren. Berufsbezogene Sachinformationen werden dabei trotz erkennbar eingeschränktem Wortschatz und struktureller Mängel verständlich in der Fremdsprache wiedergegeben.berufstypische Schriftstücke und komplexe mündliche Mitteilungen auch ohne Zuhilfenahme von Textbausteinen insgesamt stil- und formgerecht strukturiert und orthografisch korrekt verfassen bzw. formulieren.
InteraktionDer Prüfling kannDer Prüfling kannDer Prüfling kann
einfache berufsrelevante Gesprächssituationen unter Mithilfe des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen. Er ist dabei sensibilisiert für landestypische Unterschiede in der jeweiligen Berufs- und Arbeitswelt. Er kann auf schriftliche Standardmitteilungen mit einfachen sprachlichen Mitteln reagieren. Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch können noch stark von der Muttersprache geprägt sein.berufsrelevante Gesprächssituationen unter Einbeziehung des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen. Er ist dabei fähig, wesentliche landestypische Unterschiede in der Berufs- und Arbeitswelt zu berücksichtigen. Er kann auf schriftliche Standardmitteilungen reagieren. Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch können noch von der Muttersprache geprägt sein.berufsrelevante Gesprächssituationen sicher in der Fremdsprache bewältigen und dabei auch die Gesprächsinitiative ergreifen. Er ist dabei fähig, landestypische Unterschiede in der jeweiligen Berufs- und Arbeitswelt angemessen zu berücksichtigen. Er kann auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situationsadäquat reagieren und verfügt über ein angemessenes Ausdrucksvermögen. In Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch ist die Muttersprache noch erkennbar.
MediationDer Prüfling kannDer Prüfling kannDer Prüfling kann
einen einfachen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen einfachen in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben. einen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben. Er kann leichte Formen des Dolmetschens und Übersetzens anwenden. Es kommt dabei nicht auf sprachliche und stilistische, sondern nur auf inhaltliche Übereinstimmung an.einen komplexeren fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen komplexeren in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben. Er kann leichte Formen des Dolmetschens und Übersetzens anwenden.

(1) Amtl. Anm.:

Den Ländern ist es freigestellt, diese Information auch in der Zielsprache beizufügen.

(2) Amtl. Anm.:

Die Niveaustufen orientieren sich an den vom Europarat im "Common European Framework of Reference for Language Learning and Teaching" aufgeführten Stufen "waystage" (Niveau I), "threshold" (Niveau II) und "vantage" (Niveau III).