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  • ab 01.03.1971 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 90 UVollzO - Einleitung und Durchführung des Vollzuges

Bibliographie

Titel
Untersuchungshaftvollzugsordnung (UVollzO)
Amtliche Abkürzung
UVollzO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34220000000001

(1) Für die Einleitung der einstweiligen Unterbringung gilt Nr. 15 entsprechend.

(2) Für den Vollzug der einstweiligen Unterbringung gelten, soweit nicht Rücksichten auf das Verfahren entgegenstehen oder anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den Vollzug der Unterbringung gemäß §§ 63, 64 StGB entsprechend.