Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 10.12.1976, Az.: 6 U 143/76
Schmerzensgeld; Stirnplatzwunde mit Gehirnerschütterung; Unterschenkelquetschwunde ; Außenknöchelbruch ; Verrenkung eines Sprunggelenks; Bruch eines Mittelfußknochens Unterschenkelbruch ; Offener Trümmerbruch eines Oberschenkels ; Oberschenkelpseudoarthrose; Verkehrsunfall
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 10.12.1976
- Aktenzeichen
- 6 U 143/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11721
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1976:1210.6U143.76.0A
Fundstelle
- DfS Nr. 1993/724
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Zur Höhe eines Schmerzensgeldes für einen 19jährigen Mann aus einer Stirnplatzwunde mit Gehirnerschütterung, einer Unterschenkelquetschwunde rechts mit einem Außenknöchelbruch rechts, eine Verrenkung des rechten Sprunggelenks, einen Bruch im Bereich des ersten Mittelfußknochens rechts, einen Unterschenkelbruch links und einen offenen Trümmerbruch des linken Oberschenkels mit Kniegelenksbeteiligung sowie für eine Oberschenkelpseudoarthrose verursacht durch einen Verkehrsunfall.