Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 10.12.1976, Az.: 6 U 143/76

Schmerzensgeld; Stirnplatzwunde mit Gehirnerschütterung; Unterschenkelquetschwunde ; Außenknöchelbruch ; Verrenkung eines Sprunggelenks; Bruch eines Mittelfußknochens Unterschenkelbruch ; Offener Trümmerbruch eines Oberschenkels ; Oberschenkelpseudoarthrose; Verkehrsunfall

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
10.12.1976
Aktenzeichen
6 U 143/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11721
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1976:1210.6U143.76.0A

Fundstelle

  • DfS Nr. 1993/724

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Zur Höhe eines Schmerzensgeldes für einen 19jährigen Mann aus einer Stirnplatzwunde mit Gehirnerschütterung, einer Unterschenkelquetschwunde rechts mit einem Außenknöchelbruch rechts, eine Verrenkung des rechten Sprunggelenks, einen Bruch im Bereich des ersten Mittelfußknochens rechts, einen Unterschenkelbruch links und einen offenen Trümmerbruch des linken Oberschenkels mit Kniegelenksbeteiligung sowie für eine Oberschenkelpseudoarthrose verursacht durch einen Verkehrsunfall.