Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 21.11.1995, Az.: L 8 Ar 216/95

Schwerbehinderter; Behinderter; Gleichstellung; Schädigung; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Gesundheitlich

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
21.11.1995
Aktenzeichen
L 8 Ar 216/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 12023
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1995:1121.L8AR216.95.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Oldenburg (Oldenburg) 10.05.1995 - 4 Ar 40096/92

Fundstellen

  • Breith 1996, 579
  • E-LSG Ar-112 0, 0

Amtlicher Leitsatz

Die Gleichstellungsentscheidung nach § 2 SchwbG setzt keine unmittelbar oder in naher Zukunft bevorstehende Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Behinderten voraus. Das Arbeitsamt muß maßgeblich an Art und Schwere der Behinderung anknüpfen und vorausschauend in Betracht ziehen, ob der Behinderte seinen Arbeitsplatz bei seinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen (hier: Baggerfahrer mit Beeinträchtigung des Unterarms und des Kniegelenks) auf Dauer wird behalten können.