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  • ab 22.11.2006 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 DIBt-ÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen)
Redaktionelle Abkürzung
DIBt-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072

(1) Dem am 7. Juli 2004/17. März 2006 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik wird zugestimmt.

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.