Abschnitt 1 DIBt-ÄndAbkG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen)
- Redaktionelle Abkürzung
- DIBt-ÄndAbkG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21072
(1) Dem am 7. Juli 2004/17. März 2006 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.