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Abschnitt 3 GerKostStRE - C. Stundung und Erlass in der Arbeitsgerichtsbarkeit

Bibliographie

Titel
Stundung und Erlass von Kosten in der Gerichtsbarkeit
Redaktionelle Abkürzung
GerKostStRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
35501010000002

Für die Arbeitsgerichtsbarkeit gilt Abschnitt A entsprechend. An die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Oberlandesgerichts tritt die Präsidentin oder der Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, an die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Landgerichts (Amtsgerichts) die Direktorin oder der Direktor des Arbeitsgerichts.