Abschnitt 3 GerKostStRE - C. Stundung und Erlass in der Arbeitsgerichtsbarkeit
Bibliographie
- Titel
- Stundung und Erlass von Kosten in der Gerichtsbarkeit
- Redaktionelle Abkürzung
- GerKostStRE,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 35501010000002
Für die Arbeitsgerichtsbarkeit gilt Abschnitt A entsprechend. An die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Oberlandesgerichts tritt die Präsidentin oder der Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, an die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Landgerichts (Amtsgerichts) die Direktorin oder der Direktor des Arbeitsgerichts.