Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 23.03.1965, Az.: 3 Ss 41/65
Straßenbauunternehmer; Absperrung der Baustelle; Hilfe Dritter; Zuverlässigkeit der Hilfspersonen; Überwachung der Arbeiten
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 23.03.1965
- Aktenzeichen
- 3 Ss 41/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1965, 10418
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1965:0323.3SS41.65.0A
Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 3a StVO (a.F.)
Fundstelle
- VRS 29, 373
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Obliegt einem Straßenbauunternehmer die Absperrung der Baustelle, so ist es ihm gestattet, sich zur dieser Pflichten anderer Personen zu bedienen, die ihm als zuverlässig bekannt sind. Diese sind von ihm lediglich ausreichend zu überwachen.