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  • ab 26.06.2012 (aktuelle Fassung)

Art. 1 GKL-StVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Redaktionelle Abkürzung
GKL-StVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21013

(1) Dem am 15. Dezember 2011/19. Januar 2012 unterzeichneten Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 20 Abs. 1 am 1. Juli 2012 in Kraft.