GKL-StVG,NI - GKL-Staatsvertragsgesetz

Art. 1 GKL-StVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Redaktionelle Abkürzung
GKL-StVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21013

(1) Dem am 15. Dezember 2011/19. Januar 2012 unterzeichneten Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 20 Abs. 1 am 1. Juli 2012 in Kraft.

Art. 2 GKL-StVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Redaktionelle Abkürzung
GKL-StVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21013

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 30. Juni 2012 tritt das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie vom 10. Dezember 2008 (Nds. GVBl. S. 391) außer Kraft.

Hannover, den 20. Juni 2012

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Hermann D i n k l a

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
David M c A l l i s t e r