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§ 4 NPsychKG - Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)
Amtliche Abkürzung
NPsychKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21069040000000

Werden Hilfen nach diesem Gesetz geleistet, so werden sie ergänzend zu den Leistungen erbracht, die die betroffene Person nach anderen Rechtsvorschriften in Anspruch nehmen kann.