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  • ab 16.03.2016 (aktuelle Fassung)

Art. 2 19. RÄndStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
19. RÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 8. März 2016

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Bernd  B u s e m a n n

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan  W e i l