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§ 7 GGArt.91cAStV - Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung 

Bibliographie

Titel
Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
Redaktionelle Abkürzung
GGArt.91cAStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

(1) Dieser Vertrag tritt am 1. April 2010 in Kraft. Sind bis zum 31. März 2010 nicht mindestens dreizehn Ratifikationsurkunden bei dem der Ministerpräsidentenkonferenz vorsitzenden Land hinterlegt, wird der Vertrag gegenstandslos.

(2) 1Der Vertrag tritt außer Kraft, wenn die Zahl der Vertragspartner zehn unterschreitet. 2Für diesen Fall enden seine Wirkungen mit dem Ablauf der Kündigungsfrist des zuletzt kündigenden Vertragspartners.

(3) Die in diesem Vertrag vereinbarten Abstimmungsmechanismen lösen die bisherigen Gremien:

  1. 1.

    "Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern" (St-Runde Deutschland Online)

  2. 2.

    "Kooperationsausschuss von Bund und Ländern für automatisierte Datenverarbeitung" (KoopA ADV)

sowie deren Untergremien ab und treten in deren Rechtsnachfolge ein.

(4) 1Bestehende Vereinbarungen der Beteiligten über die gemeinschaftliche Aufgabenerledigung im Bereich informationstechnischer Systeme werden von den Bestimmungen dieses Vertrages, soweit sie diesen nicht widersprechen, nicht berührt. 2Mit dem Außerkrafttreten bereits bestehender Vereinbarungen werden die Bestimmungen dieses Vertrages auf sie anwendbar.

Für die Bundesrepublik Deutschland:
Berlin, den 18.11.2009
Thomas d e M a i z i èr e

Für das Land Baden-Württemberg:
Stuttgart, den 10.11.2009
Günter O e t t i n g e r

Für den Freistaat Bayern:
Mainz, den 30.10.2009
Horst S e e h o f e r

Für das Land Berlin:
Mainz, den 30.10.2009
Klaus W o w e r e i t

Für das Land Brandenburg:
Potsdam, den 4.11.2009
M. P l a t z e c k

Für die Freie Hansestadt Bremen:
Mainz, den 30.10.2009
Jens B ö h r n s e n

Für die Freie und Hansestadt Hamburg:
Mainz, den 30.10.2009
Ole v o n B e u s t

Für das Land Hessen:
Mainz, den 30.10.2009
R. K o c h

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern:
Mainz, den 30.10.2009
Erwin S e l l e r i n g

Für das Land Niedersachsen:
Mainz, den 30.10.2009
Christian W u l f f

Für das Land Nordrhein-Westfalen:
Mainz, den 30.10.2009
Jürgen R ü t t g e r s

Für das Land Rheinland-Pfalz:
Mainz, den 30.10.2009
Kurt B e c k

Für das Saarland:
Mainz, den 30.10.2009
Peter M ü l l e r

Für den Freistaat Sachsen:
Mainz, den 30.10.2009
St. T i l l i c h

Für das Land Sachsen-Anhalt:
Mainz, den 30.10.2009
B ö h m e r

Für das Land Schleswig-Holstein:
Mainz, den 30.10.2009
Peter Harry C a r s t e n s e n

Für den Freistaat Thüringen:
Erfurt, den 20.11.2009
Ch. L i e b e r k n e c h t