Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 02.02.1978, Az.: 1 U 112/77
Verkehrsunfall; Verletzung der Schadensminderungspflicht; Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit; Verweigerung einer Hüftgelenkoperation
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 02.02.1978
- Aktenzeichen
- 1 U 112/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11857
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1978:0202.1U112.77.0A
Rechtsgrundlage
- § 254 BGB
Fundstellen
- NJW 1978, 1200-1201 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1978, 976
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Es stellt keine Verletzung der Schadensminderungspflicht dar, wenn der bei einem Verkehrsunfall Verletzte sich weigert, zur Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit eine Hüftgelenkoperation (Einsetzen einer Totalendoprothese) vornehmen zu lassen. Eine solche Operation ist nach dem heutigen Stand der ärztlichen Wissenschaft nicht als gefahrlos anzusehen und bietet keine sichere Aussicht auf eine dauerhafte Heilung.