Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 02.02.1978, Az.: 1 U 112/77

Verkehrsunfall; Verletzung der Schadensminderungspflicht; Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit; Verweigerung einer Hüftgelenkoperation

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
02.02.1978
Aktenzeichen
1 U 112/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11857
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1978:0202.1U112.77.0A

Fundstellen

  • NJW 1978, 1200-1201 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1978, 976

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Es stellt keine Verletzung der Schadensminderungspflicht dar, wenn der bei einem Verkehrsunfall Verletzte sich weigert, zur Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit eine Hüftgelenkoperation (Einsetzen einer Totalendoprothese) vornehmen zu lassen. Eine solche Operation ist nach dem heutigen Stand der ärztlichen Wissenschaft nicht als gefahrlos anzusehen und bietet keine sichere Aussicht auf eine dauerhafte Heilung.