Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 12.10.1993, Az.: 1 Ss 166/93
Voraussetzungen eines Näheverhältnisses; Dreiecksbetrug; Täuschungstatbestand; Irrtumserregung; Mitursächlichkeit täuschender Angaben; Mittäterschaft; Mittäterschaftlicher Betrug; Ausführungsstadium
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 12.10.1993
- Aktenzeichen
- 1 Ss 166/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 12359
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:1993:1012.1SS166.93.0A
Rechtsgrundlage
- § 263 StGB
Fundstellen
- JuS 1995, 17-21 (Urteilsbesprechung von WissMit. Dr. Ralf Krack und AR Dr. Henning Radtke)
- NJW 1994, 142-143 (Volltext mit amtl. LS)
- wistra 1994, 197
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
1. Die Voraussetzung des Näheverhältnisses eines sog. Dreiecksbetrugs liegen dann vor, wenn der Schuldner gutgläubig an den Täter als Vertreter des Gläubigers zahlt, und dieser dann das Geld rechtswidrig für sich oder andere verwendet.
2. Werden täuschende Angaben neben wahren Erklärungen abgegeben, ist der Tatbestand der Täuschung i. S. d. § 263 StGB verwirklicht, wenn die täuschenden Angaben zumindest mitursächlich für die Irrtumserregung waren.
3. Die Miwirkung im Ausführungsstadium ist für die Mittäterschaft eines Betruges nicht erforderlich, soweit der Mittäter bei der Vorbereitung ein bestimmende und entscheidende Rolle eingenommen hat.