Anlage 1 GebOBibl - Gebührenverzeichnis
Bibliographie
- Titel
- Gebührenordnung für Bibliotheken des Landes und Hochschulbibliotheken
- Redaktionelle Abkürzung
- GebOBibl,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20220
(zu § 2 Abs. 1)
Nr. | Gegenstand | Gebühr |
---|---|---|
Euro | ||
1 | Ausstellen eines Bibliotheksausweises | |
1.1 | erstmaliges Ausstellen | 5,00 |
1.2 | erneutes Ausstellen nach Verlust, Zerstörung oder Beschädigung | 5,00 |
2 | Bestellungen im auswärtigen Leihverkehr | |
je Einheit | 1,50 | |
3 | Mahnung je Einheit (Aufwendungen für die Übersendung sind jeweils in der Gebühr enthalten) | |
3.1 | für die erste Mahnung | 2,00 |
3.2 | für die zweite Mahnung | 5,00 |
3.3 | für die dritte Mahnung | 10,00 |
4 | Verzug (Hochschulbibliotheken) | |
je Einheit und Tag | 1,00 | |
höchstens jedoch | 10,00 | |
Für dieselbe Einheit können nicht zugleich Verzugs- und Mahngebühren erhoben werden. | ||
5 | Wiederbeschaffung von verlorenem, zerstörtem oder beschädigtem Bibliotheksgut oder Wertersatz für solches Bibliotheksgut | |
5.1 | Beschaffung von Ersatzexemplaren je Einheit | 5,00 |
5.2 | Einarbeitung von Ersatzexemplaren je Einheit | 15,00 |
5.3 | Bestimmung der Höhe des Wertersatzes je Einheit | 15,00 |
Für dieselbe Einheit können nicht zugleich Gebühren nach den Nummern 5.2 und 5.3 erhoben werden | ||
6 | Reparatur oder Ersatz von Schlössern nach Verlust eines Schlüssels | 10,00 |
7 | Ersatz eines verlorenen, zerstörten oder beschädigten Buchdatenträgers, ausgenommen Bibliotheksgut | 2,50 |
8 | Anordnung des Ausschlusses von der Benutzung | 25,00 |