§ 3 NESG - Bekanntmachung über Stilllegungsgenehmigungen
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)
- Amtliche Abkürzung
- NESG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 94000
Wird eine Genehmigung nach § 11 AEG für die Stilllegung einer Eisenbahninfrastruktureinrichtung des öffentlichen Verkehrs erteilt, so ist dies im Niedersächsischen Ministerialblatt bekannt zu machen.