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  • ab 01.01.2002 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 BVersRdErl

Bibliographie

Titel
Transfer von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen
Redaktionelle Abkürzung
BVersRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442000046110

2. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31.12.2001 außer Kraft.

An das
Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung

Nachrichtlich:

An die
Gemeinden, Landkreise und der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts