Abschnitt 2 BVersRdErl
Bibliographie
- Titel
- Transfer von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen
- Redaktionelle Abkürzung
- BVersRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20442000046110
2. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31.12.2001 außer Kraft.
An das
Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung
Nachrichtlich:
An die
Gemeinden, Landkreise und der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts