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  • ab 01.01.1953 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 ARLBeschl - III.

Bibliographie

Titel
Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die Akademie für Raumforschung und Landesplanung
Redaktionelle Abkürzung
ARLBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100010000001

(1) Die Rechtsverhältnisse der Akademie bestimmen sich nach der anliegenden vorläufigen Satzung (2), die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

(2) Dem Bund und den Ländern der Bundesrepublik steht es frei, sich nach näherer Vereinbarung im Kuratorium vertreten zu lassen. Die im Kuratorium vertretenen Länder der Bundesrepublik führen die gleiche Zahl von Stimmen. Die endgültige Satzung bleibt vorbehalten.

Nach der Bek. vom 3. Dezember 2019 (Nds. MBl. S. 1835) wurde die Neufassung der Satzung der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) mit Erl. vom 3. Dezember 2019 genehmigt. Die Neufassung der Satzung ist als Anlage zur Bek. vom 3. Dezember 2019 (Nds. MBl. S. 1835)  wiedergegeben.