ARLBeschl,NI - Akademie Raumforschung/Landesplanung-Beschluss

Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die Akademie für Raumforschung und Landesplanung

Bibliographie

Titel
Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die Akademie für Raumforschung und Landesplanung
Redaktionelle Abkürzung
ARLBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100010000001

Vom 23. Dezember 1952 (Nds. MBl. 1953 S. 57)

Zuletzt geändert durch Bek. vom 3. Dezember 2019 (Nds. MBl. S. 1835) (1)

- VORIS 23100 001 000 00 001 -

Red. Anm.: Anlage hier nicht wiedergegeben

Nach der Bek. vom 3. Dezember 2019 (Nds. MBl. S. 1835) wurde die Neufassung der Satzung der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) mit Erl. vom 3. Dezember 2019 genehmigt. Die Neufassung der Satzung ist als Anlage zur Bek. vom 3. Dezember 2019 (Nds. MBl. S. 1835)  wiedergegeben.

Abschnitt 1 ARLBeschl - I.

Bibliographie

Titel
Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die Akademie für Raumforschung und Landesplanung
Redaktionelle Abkürzung
ARLBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100010000001

(1) Der Akademie für Raumforschung und Landesplanung werden die Rechte einer juristischen Person des öffentlichen Rechts verliehen.

(2) Ihr Sitz ist Hannover.

(3) Sie führt ein Dienstsiegel.

Abschnitt 2 ARLBeschl - II.

Bibliographie

Titel
Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die Akademie für Raumforschung und Landesplanung
Redaktionelle Abkürzung
ARLBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100010000001

Organe der Akademie sind das Kuratorium, die Mitgliederversammlung, das Präsidium und der Wissenschaftliche Rat.

Abschnitt 3 ARLBeschl - III.

Bibliographie

Titel
Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die Akademie für Raumforschung und Landesplanung
Redaktionelle Abkürzung
ARLBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100010000001

(1) Die Rechtsverhältnisse der Akademie bestimmen sich nach der anliegenden vorläufigen Satzung (2), die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

(2) Dem Bund und den Ländern der Bundesrepublik steht es frei, sich nach näherer Vereinbarung im Kuratorium vertreten zu lassen. Die im Kuratorium vertretenen Länder der Bundesrepublik führen die gleiche Zahl von Stimmen. Die endgültige Satzung bleibt vorbehalten.

Nach der Bek. vom 3. Dezember 2019 (Nds. MBl. S. 1835) wurde die Neufassung der Satzung der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) mit Erl. vom 3. Dezember 2019 genehmigt. Die Neufassung der Satzung ist als Anlage zur Bek. vom 3. Dezember 2019 (Nds. MBl. S. 1835)  wiedergegeben.

Abschnitt 4 ARLBeschl - IV.

Bibliographie

Titel
Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die Akademie für Raumforschung und Landesplanung
Redaktionelle Abkürzung
ARLBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100010000001

Der Beschluß tritt am 1. Januar 1953 in Kraft.

H a n n o v e r, den 23. Dezember 1952.

MdI. I/1 - 104.209.
Das Niedersächsische Landesministerium