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  • ab 01.01.1993 (aktuelle Fassung)

Art. 3 12. AbgGÄndG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes
Redaktionelle Abkürzung
12. AbgGÄndG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11110040000000

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1993 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt Artikel I Nr. 12 am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. § 31 Abs. 1 Satz 4 des Abgeordnetengesetzes in der Fassung des Artikels I Nr. 18 dieses Gesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Vorschlag erstmals für das Jahr 1994 vorzulegen ist. Artikel I Nrn. 6 bis 11 und 15 ist mit Ausnahme der in Nummer 11 Buchst. e enthaltenen Regelung des § 20 Abs. 5 Satz 6 erstmals auf Abgeordnete der Dreizehnten Wahlperiode anzuwenden.

Hannover, den 30. November 1992

Der Niedersächsische Ministerpräsident

Schröder

Der Niedersächsische Finanzminister

Swieter