Art. 3 12. AbgGÄndG - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Zwölftes Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes
- Redaktionelle Abkürzung
- 12. AbgGÄndG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11110040000000
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1993 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt Artikel I Nr. 12 am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. § 31 Abs. 1 Satz 4 des Abgeordnetengesetzes in der Fassung des Artikels I Nr. 18 dieses Gesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Vorschlag erstmals für das Jahr 1994 vorzulegen ist. Artikel I Nrn. 6 bis 11 und 15 ist mit Ausnahme der in Nummer 11 Buchst. e enthaltenen Regelung des § 20 Abs. 5 Satz 6 erstmals auf Abgeordnete der Dreizehnten Wahlperiode anzuwenden.
Hannover, den 30. November 1992
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Schröder
Der Niedersächsische Finanzminister
Swieter