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  • ab 15.03.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 GPNHWErl - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen im niedersächsischen Meisterhandwerk ("Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk")
Redaktionelle Abkürzung
GPNHWErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100

5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

5.2 Die Höhe der Zuwendung beträgt 10 000 EUR als Pauschalbetrag gemäß Artikel 53 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2021/1060. Dies entspricht 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Diese betragen 20 000 EUR.

5.3 Die Laufzeit eines Vorhabens ist grundsätzlich auf zwölf Monate beschränkt.

5.4 Folgende Ausgaben sind ausschließlich zuwendungsfähig:

Pauschalierte Personalausgaben ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungen für die neu eingestellte Arbeitnehmerin oder den neu eingestellten Arbeitnehmer für einen Zeitraum von sieben Monaten.

5.5 Nummer 8.7 Sätze 1 und 3 der VV zu § 44 LHO findet keine Anwendung.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 Absatz 1 des Erlasses vom 15. März 2022 (Nds. MBl. S. 462)