Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 01.07.1996, Az.: L 4 S (Kr) 10/96 NZB
Verfahrensfehler; Urteilsbegründung; Urteil; Entscheidungsgründe; Leitgedanken
Bibliographie
- Gericht
- LSG Niedersachsen
- Datum
- 01.07.1996
- Aktenzeichen
- L 4 S (Kr) 10/96 NZB
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 11915
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LSGNIHB:1996:0701.L4S.KR10.96NZB.0A
Rechtsgrundlagen
- § 128 Abs. 1 S. 2 SGG
- § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG
Amtlicher Leitsatz
Nach § 128 Abs 1 S 2 SGG hat das SG nicht die Pflicht, in den Entscheidungsgründen auf alle Einzelheiten und den gesamten Vortrag des Klägers einzugehen. Es muß lediglich die nach seinem rechtlichen Standpunkt maßgebenden Leitgedanken seiner Entscheidung wiedergeben. Geht das SG nicht auf den gesamten Klagevortrag ein, so kann daraus nicht geschlossen werden, daß dieses Vorbringen bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden ist.