Landgericht Verden
Beschl. v. 30.09.1999, Az.: 2 T 421/99

Unzulässigkeit der Einbeziehung der Treuhändervergütung in Verfahrenskostenvorschuss

Bibliographie

Gericht
LG Verden
Datum
30.09.1999
Aktenzeichen
2 T 421/99
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1999, 30212
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LGVERDN:1999:0930.2T421.99.0A

Fundstellen

  • NZI 2001, 31
  • ZInsO 2000, 240 (red. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Da die Treuhänderkosten konstitutiv erst nach Maßgabe der Entscheidungen über den Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung im Schlusstermin nach § 289 InsO entstehen, darf ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht von der Einzahlung eines Vorschusses für sieben Jahre Treuhändertätigkeit abhängig gemacht werden.