Landgericht Verden
Beschl. v. 30.09.1999, Az.: 2 T 421/99
Unzulässigkeit der Einbeziehung der Treuhändervergütung in Verfahrenskostenvorschuss
Bibliographie
- Gericht
- LG Verden
- Datum
- 30.09.1999
- Aktenzeichen
- 2 T 421/99
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1999, 30212
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LGVERDN:1999:0930.2T421.99.0A
Fundstellen
- NZI 2001, 31
- ZInsO 2000, 240 (red. Leitsatz)
Redaktioneller Leitsatz
Da die Treuhänderkosten konstitutiv erst nach Maßgabe der Entscheidungen über den Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung im Schlusstermin nach § 289 InsO entstehen, darf ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht von der Einzahlung eines Vorschusses für sieben Jahre Treuhändertätigkeit abhängig gemacht werden.