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  • ab 01.03.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt I ANBest-ELER - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ANBest-ELER)
Amtliche Abkürzung
ANBest-ELER
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ANBest-ELER) enthalten Nebenbestimmungen i. S. von § 1 NVwVfG i. V. m. § 36 VwVfG sowie notwendige Erläuterungen und gelten für Vorhaben der EU-Förderperiode 2014-2020, die Finanzierungsbestandteile aus dem ELER enthalten.

Sie sind als Bestandteil des Bewilligungsbescheides verbindlich, soweit in diesem nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Abschnitt II Nummer 10 des Runderlasses i.d.F. vom 5. Februar 2021 (Nds. MBl. S. 419)