Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 22.06.1992, Az.: Ss 228/92

Bezeichnung des Rechtsmittels; Rechtsbeschwerde; Staatsanwaltschaft; Verstoßes gegen Hinweispflicht; Zuständigkeit des Landgerichts

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
22.06.1992
Aktenzeichen
Ss 228/92
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1992, 12397
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1992:0622.SS228.92.0A

Fundstellen

  • DAR 1992, 437 (Volltext mit amtl. LS)
  • VRS 83, 363

Amtlicher Leitsatz

Die Bezeichnung des Rechtsmittels als "Rechtsbeschwerde" durch die Staatsanwaltschaft und die Rüge eines Verstoßes des Amtsgerichts gegen die Hinweispflicht nach § 81 Abs. 2 S. 1 OWiG verändert nichts an der Zuständigkeit des Landgerichts für das Rechtmittel der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluß des Amtsgerichts nach § 47 OWiG.