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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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§§ 88 - 96, Abschnitt XI - Übergangsregelungen und allgemeine Anpassungen
§ 88 NBeamtVG, Übergangsregelungen für zwischen dem 31. Dezember 2001 und dem 1. Dezember 2011 eingetretene Versorgungsfälle
§ 89 NBeamtVG, Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2002 eingetretene Versorgungsfälle
§ 90 NBeamtVG, Übergangsregelungen für am 1. Dezember 2011 vorhandene Beamtinnen und Beamte
§ 90a NBeamtVG, Übergangsregelung für am 1. Januar 2017 vorhandene Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger, Beamtinnen und Beamte
§ 91 NBeamtVG, Allgemeine Anpassung
§ 92 NBeamtVG, Ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 93 NBeamtVG, Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamtinnen und Beamte
§ 94 NBeamtVG, Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
§ 95 NBeamtVG, Hinterbliebenenversorgung
§ 96 NBeamtVG, Hochschullehrerinnen, Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistentinnen und Wissenschaftliche Assistenten, Lektorinnen und Lektoren