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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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VV-BauGB,NI - Verwaltungsvorschriften BauGB
Absch. 201 - 400, Zweites Kapitel - Besonderes Städtebaurecht
Absch. 239 - 246, Dritter Teil - Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
Absch. 239 - 241, Erster Abschnitt - Erhaltungssatzung
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Absch. 239 - 241, Erster Abschnitt - Erhaltungssatzung
Abschnitt 239 VV-BauGB, 239. Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten
Abschnitt 240 VV-BauGB, 240. Genehmigung gemäß § 173
Abschnitt 241 VV-BauGB, 241. Zurückstellung von Baugesuchen gemäß § 172 Abs. 2