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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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§§ 55 - 57, Vierter Abschnitt - Urkundstätigkeit der Amtsgerichte sowie der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
§ 55 NJG, Beurkundung von Aussagen und Gutachten außerhalb eines anhängigen Verfahrens
§ 56 NJG, Zuständigkeit der Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
§ 57 NJG, Zuständigkeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher