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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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NHintG,NI - Niedersächsisches Hinterlegungsgesetz
§§ 12 - 15, Dritter Teil - Verwaltung der Hinterlegungsmasse
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§§ 12 - 15, Dritter Teil - Verwaltung der Hinterlegungsmasse
§ 12 NHintG, Verwaltung hinterlegter Geldbeträge
§ 13 NHintG, Verwaltung von hinterlegten Wertpapieren, Fremdwährungsbeträgen, sonstigen Urkunden und Kostbarkeiten
§ 14 NHintG, Anzeige der Hinterlegung an die Gläubigerin oder den Gläubiger
§ 15 NHintG, Benachrichtigungen