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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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VV-NRKVO,NI - Verwaltungsvorschriften-NRKVO
Absch. 2 - 21, Zweiter Teil - Dienstreisen
Absch. 2 - 14, Erstes Kapitel - Begriffsbestimmungen, Art und Umfang der Reisekostenvergütung
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Absch. 2 - 14, Erstes Kapitel - Begriffsbestimmungen, Art und Umfang der Reisekostenvergütung
Zu § 2 VV-NRKVO, - Begriffsbestimmungen -
Zu § 3 VV-NRKVO, - Fahrt- und Flugkostenerstattung -
Zu § 4 VV-NRKVO, - Kostenerstattung für den Erwerb von BC, Netzkarten und Zeitkarten -
Zu § 5 VV-NRKVO, - Wegstreckenentschädigung -
Zu § 6 VV-NRKVO, - Kostenerstattung für Heimfahrten -
Zu § 7 VV-NRKVO, - Tagegeld, Aufwandsvergütung für Verpflegung -
Zu § 8 VV-NRKVO, - Übernachtungsgeld, Aufwandsvergütung für Übernachtung -
Zu § 9 VV-NRKVO, - Erstattung sonstiger Kosten -
Zu § 10 VV-NRKVO, - Tagegeld und Übernachtungsgeld bei Dienstreisen aus Anlass einer Versetzung, einer Zuweisung, einer Abordnung oder der Beendigung einer Abordnung -
Zu § 11 VV-NRKVO, - Krankheit und Tod während einer Dienstreise -
Zu § 12 VV-NRKVO, - Mit Dienstreisen verbundene private Reisen -
Zu § 13 VV-NRKVO, - Nichtantritt von Dienstreisen, Dienstreisen im Rahmen von Nebentätigkeiten -
Zu § 14 VV-NRKVO, - Anrechnung von Leistungen, regelmäßige und gleichartige Dienstreisen -