Direkt zum Inhalt
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
Benutzermenü
Login Landesbedienstete
Nutzereinstellungen öffnen
Benutzermenü
Schließen
Benutzer Links
Login Landesbedienstete
Hauptnavigation
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Menü
Hauptmenü
Schließen
Die wichtigsten Links
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Rechtsvorschriften
...
Niedersachsen
N
Nl
NLWO,NI - Niedersächsische Landeswahlordnung
§§ 9 - 39, Zweiter Teil - Vorbereitung der Wahl (Zu den §§ 4, 5, 11 und 14 bis 23 NLWG)
§§ 19 - 25, 3. Abschnitt - Wahlscheine (Zu § 4 NLWG)
Erweiterte Suche
Suchen
Suchen
Fundstellensuche
Quelle
MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum bis
§§ 19 - 25, 3. Abschnitt - Wahlscheine (Zu § 4 NLWG)
§ 19 NLWO, Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
§ 20 NLWO, Zuständige Behörde, Form des Wahlscheins
§ 21 NLWO, Wahlscheinanträge
§ 22 NLWO, Erteilung von Wahlscheinen
§ 23 NLWO, Wahlscheine für bestimmte Personengruppen
§ 24 NLWO, Vermerk im Wählerverzeichnis
§ 25 NLWO, Beschwerde gegen die Versagung eines Wahlscheins